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   OLG Hamm, 27.10.1994 - 4 UF 25/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5564
OLG Hamm, 27.10.1994 - 4 UF 25/94 (https://dejure.org/1994,5564)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.1994 - 4 UF 25/94 (https://dejure.org/1994,5564)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 4 UF 25/94 (https://dejure.org/1994,5564)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung; Türkisches Recht; Unterhalt; Abänderung; Eheschließung; Islamische Riten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abänderung eines Unterhaltstitels und Geltung türkischen Rechts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 456
  • FamRZ 1995, 882
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01

    Zulässigkeit des dinglichen Arrests zur Sicherung des Zugewinnausgleichanspruchs;

    Der Senat gibt seine zum einstweiligen Rechtsschutz bei Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs ergangene frühere Rechtsprechung (FamRZ 1982, 284; 1988, 963 f.) auf und folgt der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1994, 114 f.), der sich eine Vielzahl von Oberlandesgerichten ebenso angeschlossen hat (vgl. z.B. OLG Hamm, FamRZ 1997, 181; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 882 f.) wie eine große Zahl von Kommentatoren (vgl. die Nachweise bei Johannsen/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1389 Rn. 1 a).
  • OLG Naumburg, 23.03.2006 - 4 WF 4/06

    Anwendbarkeit der Beweislastregel von 100 % des Regelbetrages nach der

    Auch wenn man annehmen wollte, dass die Unterhaltspflicht gegenüber weiteren Berechtigten als solche noch nicht, sondern nur dann zu berücksichtigen ist, wenn tatsächlich Leistungen erbracht werden oder zumindest ein Unterhaltstitel vorliegt (OLG Naumburg, 14. Senat - 3. Familiensenat -, Beschluss vom 20.12.2000, Az. 14 WF 138/00, zitiert nach Juris; OLG Hamm, FamRZ 1995, 882 sowie Palandt/Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1603, Rdn. 24), änderte dies an der Beurteilung nichts, da der Antragsteller das Gegenteil nicht behauptet hat.
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